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   VGH Bayern, 22.05.2012 - 8 C 11.1657   

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https://dejure.org/2012,14802
VGH Bayern, 22.05.2012 - 8 C 11.1657 (https://dejure.org/2012,14802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2012 - 8 C 11.1657 (https://dejure.org/2012,14802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 8 C 11.1657 (https://dejure.org/2012,14802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtliches Interesse für die Durchführung eines selbstständigen Beweissicherungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des rechtlichen Interesses für das selbstständige Beweisverfahren im Verwaltungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 98; ZPO §§ 485 ff.
    Bestimmung des rechtlichen Interesses für das selbstständige Beweisverfahren im Verwaltungsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren im Verwaltungsprozess?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2012 - 8 C 11.1657
    Der Begriff des "rechtlichen Interesses" ist hierbei nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 16.9.2004 Az. III ZB 33/04 RdNrn. 4 ff.), der der erkennende Senat folgt, weit zu fassen.

    Dabei kann es sich aber nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH vom 16.9.2004 a.a.O. RdNr. 5 m.w.N.).

    Der Streitwertfestsetzung ist der mutmaßliche volle Hauptsachestreitwert nach § 52 Abs. 1 GKG unter Orientierung an Ziffer II. 51.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) zugrunde zu legen (vgl. BGH vom 16.9.2004 a.a.O. RdNrn. 15 ff.).

  • BGH, 07.10.1982 - III ZR 148/81

    Erstattung der dem Antragsgegner eines unzulässigen Beweissicherungsantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2012 - 8 C 11.1657
    Für eine stattgebende Kostenentscheidung fehlt die Rechtsgrundlage (vgl. BGH vom 7.10.1982 Az. III ZR 148/81 NJW 1983, 284 f.).
  • VGH Bayern, 08.05.2008 - 22 B 06.3184

    Von Überschwemmungen bedrohtes Anwesen an einem Bach (Gewässer dritter Ordnung);

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2012 - 8 C 11.1657
    Das Verwaltungsgericht spricht insoweit selbst - zu Recht (vgl. etwa BayVGH vom 8.5.2008 Az. 22 B 06.3184 RdNrn. 19 ff.) - insbesondere davon, dass ein öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch gegenüber der Antragsgegnerin jedenfalls in Betracht kommen kann.
  • VGH Hessen, 12.04.2018 - 2 B 227/18

    Selbständiges Beweisverfahren

    Das Gericht darf grundsätzlich nicht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme für den Anspruch erheblich und das Vorbringen schlüssig ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 8 C 11.1657 -, juris, Rz. 5), es sei denn, die beantragte Feststellung ist offenkundig und nach jeder Betrachtungsweise für den späteren Rechtsstreit unerheblich oder dient lediglich der Ausforschung, insbesondere nur der Erkundung der Erfolgsaussichten einer späteren Klage (OVG Nordrhein-Westfalen a. a. O.).
  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 15 C 14.2528

    Streitwert im selbständigen Beweissicherungsverfahren im Verwaltungsprozess

    Mit der Reduzierung auf die Hälfte des vollen, von der ersten Instanz unwidersprochen an den angenommenen Beseitigungskosten für die streitige Anlage orientierten Streitwerts folgt der Senat einer in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs überwiegend (abweichend, aber vereinzelt geblieben: BayVGH, B.v. 22.5.2012 - 8 C 11.1657 - juris Rn. 12) vertretenen Auffassung (BayVGH, B.v. 22.9.2000 - 22 C 00.2503 - BayVBl 2001, 763 = juris Rn. 2-4; B.v. 12.8.2002 -13 S 01.1662 - juris Rn. 9; B.v. 1.1.2014 - 13 S 14.358/13 S 14.558 - juris Rn. 29).
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